CW-Lerngruppe

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Unsere Einstellungen sind aktuell:

Character Speed "18 wpm"
Effective Speed "12 wpm"
Tone "800 Hz"
Transmission prefix/suffix "VVV= / AR"
Group length "5 fixed"

Rahmenbedingungen

  • jeder lernt für sich, auf die Art, wie er es am besten kann (CW-Hören auf Kurzwelle, Mobile-Apps, CW-Lerngerät, online mit z. B. LCWO, …)
  • die Interessierten kommen zum OV-Abend F12/F73 oder zur regulären Ausbildung im AFZ Baunatal zusammen, es gibt momentan keine eigenständigen Treffen
  • es ist geplant, dass es Themen-Abende geben wird, an denen uns erfahrene Telegraphisten uns unterstützen
  • beteiligen kann sich jeder

 Vorgeschichte

Nach langem Versuch, einen CW-Kurs zu organisieren, werden wir jetzt Juni 2019 einen Kurs starten.

Amtliches

  • Direkt bei der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen
    3. Freiwillige Zusatzprüfung (Zusatzprüfung Morsen)
    Die Prüfung besteht aus der Höraufnahme und der Handabgabe von Morsezeichen. Die Höraufnahme
    und Handabgabe von Morsezeichen beschränkt sich auf folgende Zeichen:
    Buchstaben des Alphabets:
    Zahlen:
    Verkehrszeichen:
    Sonstige Zeichen
    A – Z ohne Umlaute
    0 – 9
    Spruchanfang "ka"; Spruchende "ar" oder "+"; Verkehrsende "sk"
    Trennung "="; Fragezeichen "?"; Bruchstrich "/"; Punkt "."; Komma ","
    Ein Prüfungsteilnehmer muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener Sprache sowie Gruppen
    von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzu-
    nehmen. Der Prüfungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin enthalten sind Rufzeichen,
    Q-Schlüssel, amateurfunkübliche Abkürzungen, Ziffern, deutscher Klartext und Satzzeichen.
    Bei der Höraufnahme der Morsezeichen wird ein gleichzeitiges Niederschreiben des Klartextes in gut
    lesbarer Handschrift gefordert. Das Mitschreiben der Punkte und Striche des Morsecodes mit anschlie-ßender Übersetzung in Klartext kann bei der Prüfung nicht akzeptiert werden. Bei der Höraufnahme
    gelten die folgenden Bedingungen:
    -
    -
    -
    Morsegeschwindigkeit von mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen) pro Minute,
    Dauer mindestens 3 Minuten,
    höchstens 4 Fehler.
    Bei der Handabgabe eines Prüfungstextes in Morsezeichen ist die Verwendung einer Morsetaste, mit der
    mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden, zulässig. Nicht zuläs-
    sig sind Einrichtungen, die das Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes
    zulassen. Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithöreinrichtungen erlaubt. Für die Handabgabe
    gelten folgende Bedingungen:
    -
    -
    -
    Morsegeschwindigkeit mit mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen) pro Minute,
    Dauer längstens 3 Minuten,
    höchstens 4 nichtkorrigierte Fehler.
    Bei der freiwilligen Zusatzprüfung sind folgende Geschwindigkeits- und Pausenmodi möglich:
    -
    -
    -
    5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode (Zeichengeschwindigkeit 9 WpM mit verlängerten
    Pausen) oder
    5 WpM (Tempo 25) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1)
    oder
    12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1).
    "WpM" sind "Wörter pro Minute" mit je 5 Zeichen pro Wort; 5 WpM sind 25 Zeichen pro Minute.
    

 

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