60m in DL teilweise freigegeben

Kurz vor Weihnachten hat die BNetzA unter der Amtsmitteilung Nr. 1699 /2016 einen Teilbereich für das 60m Band freigegeben.  Der Bereich für die sekundäre Nutzung beträgt 5351,5 – 5366,5 kHz. Der Nutzer muss Inhaber der Lizenzklasse A sein, die maximale effektive Strahlungsleistung darf 15W EIRP nicht überschreiten und die maximale Bandbreite beträgt 2.7KHz. Genaueres kann dem Amtsblatt entnommen werden.